WohnBaugesellschaft Ebersberg gemeinsames KommunalUnternehmen (WBEgKU) WohnBaugesellschaft Ebersberg gemeinsames KommunalUnternehmen (WBEgKU)

Herzlich Willkommen bei der WohnBaugesellschaft Ebersberg (WBEgKU)

Landkreis Ebersberg ÜbersichtskarteMit der zum 1.1.2015 beschlossenen Richtlinie für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg unterstützt der Landkreis die Schaffung von 1000 Sozialwohnungen in den nächsten 10 Jahren. Hierfür wird jährlich mindestens ein Betrag von 200.000 € im Haushalt bereitgestellt.

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg hat im Dezember 2016 zusammen mit der Stadt Grafing die Wohnbaugesellschaft Ebersberg WBE gKU gegründet. Damit setzen Landkreis und Kommunen konsequent ihren gemeinsamen Weg bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fort.

Die WBE gKU nutzt zur Schaffung von preisgünstigen Wohnraum das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaat Bayerns zusammen mit der BayernLabo, die bayerische Gemeinden mit Zuschuss und Förderdarlehen unterstützt. Mit diesem Programm werden 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten abgedeckt. Die Kommunen müssen 10 % Eigenkapital erbringen, die durch einen Zuschuss von 30 % auf den Bodenrichtwert des Grundstücks eingebracht werden. Die verbleibenden Baukosten können über ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo finanziert werden. Damit die WBE diese Fördergelder für Ihren Zweck nutzen kann, wird mit jeder Mitgliedsgemeinde der WBE ein Betrauungsakt geschlossen. Zusätzlich werden seit dem 01.08.2019 durch die neuen Förderrichtlinien des Landkreises Ebersberg pro Wohneinheit 5.000 € gefördert.

Schnell bauen
Durch die Beauftragung von Generalübernehmerverträgen, d.h., von der Architektenleistung bis zur schlüsselfertigen Übergabe liegt alles in einer Hand, kann eine schnelle Realisierung umgesetzt werden. Von Spatenstich bis zur Bezugsfertigkeit vergeht kein Jahr.

Ressourcen und know-how bündeln
Die Kommunen stellen das Grundstück zur Verfügung, behalten es aber in ihrem Eigentum. Das gemeinsame Kommunalunternehmen baut und stellt den Werteerhalt der Immobilie durch konsequente Rücklagenbildung sicher.

Die Kommune, die das Grundstück einbringt, entscheidet alleine über die Belegung. Nach 20 Jahren kann die Gemeinde das Gebäude in ihr eigenes Eigentum übernehmen – das gemeinsame Kommunalunternehmen hat seinen Auftrag erfüllt. Eine Fortführung der Zusammenarbeit über die 20 Jahre hinaus ist möglich.

Mitglieder der WohnBaugesellschaft Ebersberg